Barriere­freiheit im Web

Barrierefreiheit
im digitalen Raum

– ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht überführt.

Damit werden die Anforderungen an Barrierefreiheit deutlich erweitert:

  1. Web-Inhalte und digitale Dienste: Sämtliche neuen Inhalte im Internet, nicht nur von öffentlichen Einrichtungen, müssen gemäß WCAG 2.1 auf der Stufe AA barrierefrei gestaltet sein.
  2. Unternehmen: Firmen, darunter Betreiber von E-Commerce-Plattformen, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
  3. Produkte: Bestimmte technische Geräte, wie Computer, Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten, internetfähige Fernseher und E-Reader, müssen barrierefrei nutzbar sein.
  4. Dienstleistungen: Auch Bereiche wie Telekommunikation, Bankwesen, Software für E-Books und Teile des Personenverkehrs fallen unter die neuen Anforderungen.
  5. Informationspflicht: Unternehmen müssen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären, wie ihre Dienstleistungen die Barrierefreiheitsvorgaben erfüllen.

Diese Regelungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, die ab dem Stichtag neu auf den Markt kommen.

Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Zugänglichkeit digitaler Inhalte erzielt. Seit September 2020 müssen alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen innerhalb der EU barrierefrei sein.

Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2016/2102, welche nationale Gesetze in den Mitgliedsstaaten prägt. Die zugrunde liegenden Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1.

WCAG-Konformitätsstufen

Die WCAG unterteilt Barrierefreiheit in drei Stufen:

  • A: Grundlegende Anforderungen mit höchster Priorität.
  • AA: Standard für eine umfassende Barrierefreiheit.
  • AAA: Erfüllung der höchsten Barrierefreiheitsstandards, jedoch mit geringerer Priorität.

Für öffentliche Einrichtungen ist die Erfüllung der Stufen A und AA verpflichtend.

Erweiterte Vorgaben ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue Regelungen, die Barrierefreiheitsanforderungen auf zusätzliche Produkte und Dienstleistungen ausweiten, darunter öffentliche Verkehrsmittel, Bankservices, Computer, E-Books, Fernseher und Online-Shops. Besonders hervorzuheben ist, dass alle neu erstellten Web-Inhalte, unabhängig vom Anbieter, die Vorgaben der WCAG 2.1 AA erfüllen müssen.

Kernbereiche der digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung von Barrierefreiheit im digitalen Raum umfasst verschiedene Aspekte, die zusammenwirken, um eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.

Vier zentrale Bereiche spielen dabei eine besonders wichtige Rolle: Kontraste, Lesbarkeit, Bedienbarkeit und Technik.

Diese Elemente bilden das Fundament für zugängliche Websites und Anwendungen, die von allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, genutzt werden können.

Kontraste

Der Begriff „Kontrast“ beschreibt allgemein den Unterschied zwischen dunklen und hellen Bereichen innerhalb einer Darstellung. 

Im Bezug auf die Website wird hiermit insbesondere das Abheben von Text auf seinem Hintergrund gemeint. 

Im Zuge der Umstellung auf Barrierefreiheit muss beachtet werden, dass eben dieser Kontrast deutlich sichtbar ist. Auch Menschen mit Seheinschränkungen, wie beispielsweise einer Rot-Grün-Schwäche oder völliger Farbblindheit, müssen den Text auf seinem Hintergrund wahrnehmen können. 

Heißt: Selbst in Grautönen muss die Farb-Differenz von Hintergrund und Text noch so hoch sein, dass es lesbar bleibt. 

Das neue Gesetz sagt ganz klar, in welchem Verhältnis die Farben / Kontraste stehen müssen, um als barrierefrei zu gelten. 

Lesbarkeit

Schon sehr lange werden Texte anhand verschiedener, analysierter Text-Elemente in verschiedene „Lesbarkeitsstufen“ eingeteilt. 

Darunter gehört die Länge der Sätze, Aktiv- und Passiv-Nutzung, Verwendung von Fachbegriffen usw. 

Die bekannteste Formel zur Analyse von Lesbarkeit ist der sog. Fleschwert, der Satzlängen und Silbenlängen einzelner Worte in einer mathematischen Formel umsetzt. 

Je höher der Wert, desto leichter ist das Verständnis der Inhalte möglich. Die Werte gehen von 0 bis 100, wobei 0 nur für Akademikern und 100 schon für 11-jährige Schüler verständlich ist. 

Die „Leichte Sprache“ gehört zur Barrierefreiheit mit dazu. 

Das bedeutet, dass Texte in möglichst kurzen Aktivsätzen formuliert sein sollten und die Verwendung von Fachbegriffen auf ein Minimum reduziert wird. 

By that way: Dieser Text zur Lesbarkeit hat einen offiziellen Fleschwert von 48 und ist daher sogar als „schwer lesbar“ eingestuft.